FÜR IHRE GESUNDHEIT!

Willkommen in unserer Frauenarztpraxis in der Kurzekampstraße in Braunschweig!

Wir sind Füsun Özcan, Dr. med. Sandy Liem, Dr. med. Judith Bollmann und Dr. med. Ulrike Walla, Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Pränataldiagnostik.

Aktuelle Informationen:

Die Erkältungszeit hat begonnen und auch Corona verbreitet sich wieder. Eine COVID-Infektion kann bei Risikopersonen und Schwangeren zu Komplikationen führen. Wir bitten daher alle Patientinnen und ihre Begleitungen, bei eindeutigen Symptomen den Termin rechtzeitig zu verschieben. Bei geringen Symptomen und dringlicher Untersuchung setzen wir bei jeder Person das Tragen einer FFP2- Maske in unseren Praxisräumen voraus. Dies dient Ihrem und unserem Schutz, vielen Dank!

Aufgrund der begrenzten Kapazität unseres Wartezimmers bitten wir alle Begleitpersonen, im Bedarfsfall ihren Sitzplatz einer Schwangeren oder Patientin zu überlassen. Vielen Dank!

Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bei dringenden Notfällen bitte an den kassenärztlichen Notdienst,T: 0531-116117.

Unsere neue Adresse seit 05/2022: 

Frauenarztpraxis im Quartier

Kurzekampstraße 1B

38104 Braunschweig 

 

Ab 01.07.22 wird der Nichtinvasive Pränataltest (NIPT) als gezielter Suchtest (Screening) zur Risikobestimmung der drei freien Trisomien 21, 18 und 13 unter bestimmten Voraussetzungen bzw. als Einzelfallentscheidung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Der NIPT stellt keine Routineuntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge dar. Die Kosten werden von den Krankenkassen dann übernommen, wenn in anderen Untersuchungen Auffälligkeiten gefunden wurden, die auf das Risiko einer Trisomie hinweisen, nicht jedoch, wenn ein deutlich auffälliger Ultraschallbefund (zB fetale Fehlbildungen) durch eine invasive Diagnostik (zB Fruchtwasserpunktion) beweisend und umfassend abgeklärt werden sollte. 

Auch werden die Kosten übernommen, wenn die Schwangere und ihr Arzt nach ausführlicher genetischer Beratung gemeinsam entscheiden, dass der NIPT in dieser individuellen Belastungssituation notwendig wird, um die Angst der Schwangeren vor einer Trisomie ihres Kindes weiter abzuklären. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link zur Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA sowie die weiteren Informationen zum NIPT auf unserer Website.

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_Ansichtsexemplar.pdf

 

Für Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe besteht die Möglichkeit, das fetale Blutgruppenmerkmal RhD (Rhesus-Faktor D) über einen Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) als Krankenkassenleistung bestimmen zu lassen. Der NIPT für den fetalen Rhesus-Faktor D soll eine gezielte Immunprophylaxe (Gabe eines aus menschlichem Serum gewonnenen Antikörpers) nur bei denjenigen Schwangeren notwendig machen, deren ungeborenes Baby Rhesus-positiv ist. Durch die Prophylaxe soll eine gefährliche Immunisierung (Antikörperbildung) der Schwangeren verhindert werden, die zumeist nachfolgende Schwangerschaften mit Rhesus-positiven Feten gravierend gefährden könnte. (Siehe bitte auch unter dem Beitrag Schwangerenvorsorge). Frauen, deren ungeborenes Baby Rhesus-negativ getestet wird, benötigen diese Prophylaxe (Blutprodukt) in der Schwangerschaft nicht. Der RhD-NIPT kann nicht bei Mehrlingen erfolgen.

https://www.g-ba.de/downloads/34-215-885/42_2020-08-20_Mu-RL_RHneg-Test.pdf

https://www.frauenaerzte-im-netz.de/aktuelles/meldung/rhesusfaktor-oder-nicht-test-in-der-fruehen-schwangerschaft-spart-kostbare-immunglobuline/