FÜR IHRE GESUNDHEIT!

Willkommen in unserer Frauenarztpraxis in der Kurzekampstraße in Braunschweig!

Wir sind Füsun Özcan, Dr. med. Sandy Liem, Dr. med. Judith Bollmann und Dr. med. Ulrike Walla, Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Pränataldiagnostik.

Aktuelle Informationen:

Wir freuen uns, Sie seit dem 19.05.2022 in unserer neuen Frauenarztpraxis begrüßen zu dürfen:

Frauenarztpraxis im Quartier

Kurzekampstraße 1B

38104 Braunschweig

Wegbeschreibung: 

Einbiegen in die Kurzekampstraße.

Kurz nach der Ampel links zum Denn’s Biomarkt (C).

Am Biomarkt, der Apotheke und an ipartments vorbei (erstes B).

Kurz vor dem großen Durchgang auf der linken Seite von iServ befindet sich unsere Frauenarztpraxis und heißt Sie Willkommen!

Bitte beachten Sie, dass dies ein Stichweg und keine Autostraße ist, ein einzelner ausgewiesener Patientenparkplatz befindet sich vor ipartments. Auch in den Nebenstraßen kann man parken (zB Otto-Himmel-Weg), achten Sie nur auf Anwohnerparkplätze. Wenn Sie bei Denn’s einkaufen wollen, können Sie dort auch für eine Stunde parken, achten Sie auf FairParken und die Auslegung einer Parkscheibe. 

 

Ab 01.07.22 wird der Nichtinvasive Pränataltest (NIPT) als gezielter Suchtest (Screening) zur Risikobestimmung der drei freien Trisomien 21, 18 und 13 unter bestimmten Voraussetzungen bzw. als Einzelfallentscheidung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Der NIPT stellt keine Routineuntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge dar. Die Kosten werden von den Krankenkassen dann übernommen, wenn in anderen Untersuchungen Auffälligkeiten gefunden wurden, die auf das Risiko einer Trisomie hinweisen, nicht jedoch, wenn ein deutlich auffälliger Ultraschallbefund (zB fetale Fehlbildungen) durch eine invasive Diagnostik (zB Fruchtwasserpunktion) beweisend und umfassend abgeklärt werden sollte. 

Auch werden die Kosten übernommen, wenn die Schwangere und ihr Arzt nach ausführlicher genetischer Beratung gemeinsam entscheiden, dass der NIPT in dieser individuellen Belastungssituation notwendig wird, um die Angst der Schwangeren vor einer Trisomie ihres Kindes weiter abzuklären. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link zur Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses GBA sowie die weiteren Informationen zum NIPT auf unserer Website.

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-11-09_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_Ansichtsexemplar.pdf

 

Für Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe besteht die Möglichkeit, das fetale Blutgruppenmerkmal RhD (Rhesus-Faktor D) über einen Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) als Krankenkassenleistung bestimmen zu lassen. Der NIPT für den fetalen Rhesus-Faktor D soll eine gezielte Immunprophylaxe (Gabe eines aus menschlichem Serum gewonnenen Antikörpers) nur bei denjenigen Schwangeren notwendig machen, deren ungeborenes Baby Rhesus-positiv ist. Durch die Prophylaxe soll eine gefährliche Immunisierung (Antikörperbildung) der Schwangeren verhindert werden, die zumeist nachfolgende Schwangerschaften mit Rhesus-positiven Feten gravierend gefährden könnte. (Siehe bitte auch unter dem Beitrag Schwangerenvorsorge). Frauen, deren ungeborenes Baby Rhesus-negativ getestet wird, benötigen diese Prophylaxe (Blutprodukt) in der Schwangerschaft nicht. Der RhD-NIPT kann nicht bei Mehrlingen erfolgen.

https://www.g-ba.de/downloads/34-215-885/42_2020-08-20_Mu-RL_RHneg-Test.pdf

https://www.frauenaerzte-im-netz.de/aktuelles/meldung/rhesusfaktor-oder-nicht-test-in-der-fruehen-schwangerschaft-spart-kostbare-immunglobuline/