NIPT
Der Nichtinvasive Pränataltest stellt einen Screeningtest dar und erfolgt über eine Blutentnahme bei der Mutter ohne Punktion der Gebärmutter. Im mütterlichen Blut lassen sich schon im 1. Trimenon Fragmente fetaler DNA (Bruchstücke der kindlichen Erbgutträger) nachweisen. Ungefähr 10% der freien DNA im mütterlichen Blut stammen vom Kind, genauer gesagt aus Zellen des Mutterkuchens (Plazenta), welche im Regelfall genetisch identisch mit den Zellen des Fetus sind.
Diese frei zirkulierende fetale DNA (cell free DNA) wird über ein aufwändiges Laborverfahren untersucht, ob das Risiko für Chromosomenanomalien wie die freien Trisomien T21, T13, T18 erhöht ist. Die aktuellen Testanbieter untersuchen hauptsächlich diese Chromosomenanomalien, der Großteil der anderen genetischen Störungen oder Organfehlbildungen werden hierbei aber nicht abgeklärt.
Auch wenn der Test unauffällig ausfällt, ist das nicht gleichbedeutend mit einem insgesamt gesunden Kind.Â
Der NIPT ersetzt daher nicht die detaillierte Ultraschalluntersuchung.
Durch den NIPT erhält man eine Risikoeinschätzung bzw. eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen bestimmter Chromosomenanomalien. Dies erfolgt für die freie Trisomie 21 mit einer sehr hohen Erkennungsrate von über 90%, für die Trisomien T18 und T13 ist die Erkennungsrate niedriger ( 80-90%). Insbesondere wenn der Test für die T21 negativ/unauffällig ausfällt, ist die Fehlerquelle sehr gering.
Ein 100% sichere Erkennung bzw. Diagnosenstellung der genannten Trisomien über diesen Suchtest erfolgt nicht.Â
Eine erweiterte Testung auf geschlechtschromosomale Anomalien, ausgewählte Mikrodeletionen/Mikroduplikationen, seltene autosomale Aneuploidien (rare autosomal trisomies), ausgewählte Einzelgenerkrankungen wird von manchen Testanbietern ebenfalls angeboten. Noch kann hierzu von den Fachgesellschaften keine Empfehlung ausgesprochen werden, da die Daten zur Testqualität und Testgültigkeit noch unzureichend bzw. die Fehlerquellen teilweise sehr hoch sind.
Liegt nach dem NIPT ein positiver Befund bzw. ein erhöhtes Risiko für eine Chromosomenanomalie vor, muss eine Bestätigung über eine invasive Diagnostik erfolgen, da falsch-positive Ergebnisse möglich sind. Ein falsch-positiver Befund bedeutet, dass der Test ein auffälliges Ergebnis erzielt hat, das Kind hat aber in Wirklichkeit keine Trisomie. Die Falsch-positiv-Rate ist vor allem bei jüngeren Frauen <35 Jahren statistisch erhöht.
In ca. 1% kann auch ein sogenannter Mosaikbefund vorliegen. Die beim NIPT untersuchte DNA stammt aus plazentaren Zellen, die im Normalfall genetisch identisch sind mit den fetalen Zellen, stammen sie doch aus einer gemeinsamen Ursprungszelle. Jedoch kann in seltenen Fällen die DNA aus den Zellen des Kindes und der Plazenta unterschiedlich sein, ein sogenanntes Mosaik liegt vor (die plazentare DNA ist pathologisch, aber die kindliche DNA ist normal, und umgekehrt). Ein weiterer seltener Grund für falsch-positive Ergebnisse kann eine abnormale DNA bei maternalen Erkrankungen sein.
Falsch-positive Befunde sind viel häufiger als falsch-negative Befunde. Ist der Anteil der fetalen DNA im mütterlichen Blut zu niedrig, kann auch ein falsch-negatives Ergebnis resultieren (das Kind hat eine Trisomie, der Test hat diese aber nicht erkannt).Beispielsweise bei Zwillingsschwangerschaften, nach einer künstlichen Befruchtung und bei maternaler Adipositas ist aufgrund der häufig geringeren Menge an fetaler cfDNA die falsch-negative Rate höher.
Ein ergebnisloser Test (no call result) bzw. ein nicht auswertbarer Test kann ebenfalls auftreten. Der Test kann ggf. zu einem etwas späteren Zeitpunkt wiederholt werden, da die Menge an fetaler cfDNA im Schwangerschaftsverlauf ansteigt. Wiederholt ergebnislose Tests sollten weiter diagnostisch abgeklärt werden, da hier häufiger genetische Anomalien vorliegen können.
Der Test ist ab der 11. Schwangerschaftswoche möglich. Es wird von den Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin, Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) empfohlen, den NIPT im Rahmen einer frühen sonografischen Fehlbildungsdiagnostik zwischen der 13. und 14. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Denn sind bereits sonografische Auffälligkeiten beim Kind zu erkennen (stark verdickte Nackentransparenz oder Fehlbildungen), ist der NIPT zur weiteren Abklärung nicht zu empfehlen. Es wird eine invasive Diagnostik erforderlich, weil nur hierbei das Erbgut detaillierter und ausführlicher untersucht werden kann.
Der NIPT hat auch eine Bedeutung als weiterer diagnostischer Schritt nach vorangegangener Risikoberechnung im Ersttrimesterscreening. Bei letzterem wird die individuelle Risikoberechnung für die Trisomien 13, 18, 21 in drei Risikobereiche (niedrig, intermediär, hoch) eingeordnet. Liegt das Risiko im niedrigen Bereich, ist eine weiterführende Diagnostik nicht zwingend erforderlich. Es bleibt dem Wunsch der Schwangeren überlassen, ob sie eine weitere Risikominimierung für die o.g. Chromosomenanomalien durch den NIPT wünscht.
Wird das Risiko im intermediären Bereich eingeordnet, der Ultraschallbefund war jedoch unauffällig, kann zunächst ein NIPT erfolgen. Bei einem unauffälligen Ergebnis liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit keine der üblichen Trisomien vor, es bleibt dennoch ein geringes Restrisiko für eine nichterkannte Chromosomenanomalie bestehen. Wie bereits erwähnt, werden seltenere genetische Erkrankungen und Fehlbildungen durch den NIPT nicht erfasst. Daher wird auch im weiteren Schwangerschaftsverlauf die sonografische Fehlbildungsdiagnostik sinnvoll bleiben. Fällt das Ergebnis des NIPT positiv aus, sollte eine beweisende invasive Diagnostik erfolgen.
Ist ein hohes Risiko berechnet worden, wird ebenfalls direkt die invasive Diagnostik empfohlen.
Der NIPT ist eine genetische Untersuchung, die nach entsprechender Aufklärung der Einwilligung der Schwangeren bedarf. Vor dem Test erfolgt daher eine fachgebundene genetische Beratung. Eine ausführlichere genetische Beratung kann auch durch einen Facharzt für Humangenetik erfolgen.
Ein negatives bzw. unauffälliges Ergebnis ist trotz der niedrigen Fehlerquelle zumeist eine große Erleichterung für die werdenden Eltern. Bedenken Sie allerdings die möglichen psychischen Auswirkungen eines positiven Testergebnisses. Eine invasive Abklärung wird zur Diagnosesicherung erforderlich. Ein signifikanter Anteil der Punktionen zeigt ein falsch-positives Ergebnis des NIPT an und wäre daher im Nachhinein nicht notwendig gewesen. Das Risiko einer punktionsbedingten Fehlgeburt ist zwar sehr niedrig (<1:1000), kann aber nie ganz ausgeschlossen werden. Die Zeit der Ungewissheit bis zum Erhalt des Ergebnisses wird von den werdenden Eltern meistens als sehr belastend empfunden. Bestätigt sich eine genetische Störung, kann bei vielen genetischen Anomalien über die Schwere der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung keine genaue Aussage getroffen werden, da zum Beispiel bei den geschlechtschromosomalen Anomalien oder bei manchen Mikrodeletionen/-duplikationen oder seltenen autosomalen Trisomien gravierende Entwicklungsstörungen des Kindes nicht immer zu erwarten sind.
Eine psychosoziale Beratung bei einer qualifizierten Beratungsstelle kann von der Schwangeren zu jedem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden.
Der frühe Organultraschall ist in den meisten Fällen keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher selbst bezahlt werden.
Ab 01.07.2022 werden die Testkosten bei bestimmten Indikationen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
https://www.cenata.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-10-01_GoldeneRegeln.pdf
Ein NIPT zur Bestimmung der fetalen Rhesusgruppe bei Rhesus-negativer Blutgruppe der Mutter wird ebenfalls angeboten und ist mittlerweile eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
https://www.g-ba.de/downloads/34-215-885/42_2020-08-20_Mu-RL_RHneg-Test.pdf